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Geschenkgutscheine mit Steuervorteil

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wieder stehen Sie vor dem leidigen Problem, was schenke ich meinen Lieben oder auch meinen verdienstvollen Mitarbeitern. Nicht selten sind es die „üblichen Präsente“ wie Wein oder Konfekt. Aber warum nicht mal etwas Ausgefallenes verschenken, was gleichzeitig auch das Wohlbefinden des Beschenkten fördert und somit auch dessen Arbeitskraft stärkt.

Aus diesem Grund möchten wir ihnen unseren Wellnessgutschein vorstellen, den sie sich entsprechend unserer verschiedenen Angebote, selbst zusammenstellen können. Sie können sich entweder dort aufgeführte Behandlungen gleich zusammenstellen oder Sie geben einfach einen Betrag ein und der Beschenkte kann diesen dann entsprechend seinen Vorstellungen einlösen.

WICHTIG: Sie können mit unserem Angebot auch zum Ende des Jahres Steuern sparen!

Ein reizvoller, nicht zu unterschätzender Aspekt, wenn Sie Gutscheine an ihre Mitarbeiter verschenken. Bis zu 40 Euro pro Monat und Mitarbeiter sind steuerlich als Betriebsausgaben voll absetzbar.

Noch ein weiter Steuerspartip: Seit 2008 bleiben Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszu-standes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG; § 52 Abs. 4c EStG). Die Neuregelung wurde aufgenommen mit dem Jahressteuergesetz 2009.

Ggf. sind Gesundheitsleistungen auch für Einzelpersonen steuerlich absetzbar. Hierzu zählen – neben freiverkäuflichen Arzneimitteln – auch Massagen, Krankengymnastik und Rückenkurse. Fragen Sie bei der nächsten Steuererklärung beim Finanzamt oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!

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